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GESETZLICH VORGESCHRIEBENE WEITERBILDUNG FÜR ENERGIEAUDITOREN:

Refresher für BAFA-Energieberater (Modul 1 - EN 16247)

Energieauditor Weiterbildung / Fortbildungspflicht gemäß Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)

Energieauditor Weiterbildung / Fortbildungspflicht

Neue Anforderungen an den Energieauditor – Fortbildungspflicht gemäß des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G)

Energieauditor Weiterbildung

Um die Qualität der Energieaudits zu steigern, werden die Anforderungen an die fachliche Qualifikation der Energieauditoren erhöht.

Mit der Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) sind wichtige Änderungen für Energieauditoren in Kraft getreten.

Das neue Energiedienstleistungsgesetz gilt seit dem 26. November 2019 und richtet sich an Anbieter von Energiedienstleistungen, Energieeffizienzmaßnahmen und Energieunternehmen. Die wichtigsten Änderungen betreffen neben der Bagatellschwelle für große Unternehmen die Online-Energieauditerklärung und die regelmäßige Fortbildungspflicht für Energieauditoren.

Energieauditor Weiterbildung: Die neue Bagatellgrenze

Unternehmen mit einem geringen Energieverbrauch unter 500.000 kWh, die nicht als KMU gelten, sind von der von der Pflicht befreit worden, ein umfassendes Energieaudit nach § 8 ff. EDL-G durchzuführen. Somit müssen diese Unternehmen nun kein vollständiges Audit mehr durchlaufen, sondern können alternativ über eine Online-Maske Energieverbrauch und -kosten an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) melden.

Fortbildungspflicht für Energieauditoren

Um die Qualität der Energieaudits zu steigern, werden die Anforderungen an die fachliche Qualifikation der Energieauditoren erhöht, indem regelmäßige Energieauditor Weiterbildungen und Fortbildungen nachgewiesen werden müssen.

Außerdem müssen sich alle Energieauditoren künftig beim BAFA registrieren und nachweisen, dass sie die nötigen Qualifikationsanforderungen nach § 8b Abs. 1 EDL-G erfüllen.

Für die erstmalige Registrierung sind gemäß dem neuen Merkblatt der BAFA zur Fortbildung Mittelstand 80 Unterrichtseinheiten für die Eintragung erforderlich!

Energieauditor Weiterbildung - Neue Anforderungen an den Energieauditor

Energieauditoren müssen zukünftig nachweisen, dass sie ihre nach DIN EN 16247-1 erforderlichen Kenntnisse der Norm und deren Methodik durch regelmäßige fachbezogene Fortbildungen auf dem aktuellen Stand halten. Derart sollen hochwertige Energieaudits mit belastbaren Ergebnissen für die verpflichteten Unternehmen sichergestellt werden.

Der interne oder externe Energieauditor muss aufgrund seiner Ausbildung (technisches Studium, geprüfter Techniker, Meister) oder beruflichen Qualifikation sowie seiner mindestens dreijährigen praktischen Erfahrung in der betrieblichen Energieberatung und regelmäßiger Fortbildungen über die erforderliche Fachkunde zur ordnungsgemäßen Durchführung eines Energieaudits verfügen.

Energieauditoren haben sich vor der Durchführung des ersten Energieaudits beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu registrieren und müssen dabei die Erfüllung der vorstehenden Anforderungen nachweisen. Zusätzlich sind regelmäßige Nachweise über die fortlaufende Fortbildung zu erbringen.

Zur Sicherstellung qualitativ hochwertiger Energieaudits, die dem Unternehmen eine fundierte Entscheidungsgrundlage geben sollen, ist angesichts des dynamisch weiterentwickelnden Standes der Technik eine regelmäßige Fortbildung der Energieauditberater unabdingbar.

Nur diejenigen Energieauditoren, welche die erforderliche Fachkunde gemäß den gesetzlichen Vorgaben erfüllen, können sich beim BAFA registrieren lassen.
Die Zulassung als Energieauditor setzt den Nachweis einer entsprechenden Zusatzqualifikation voraus. Die Qualifikation kann durch die Teilnahme an einer oder mehreren fachbezogenen Fortbildungen im Bereich der betrieblichen Energieberatung erworben werden. Für die Art und den Umfang der Fortbildungsmaßnahme legt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle weitere Voraussetzungen in Form eines Katalogs fest.

Die Fortbildung muss insgesamt 80 Unterrichtseinheiten (UE) umfassen; eine Unterrichtseinheit entspricht dabei 45 Minuten. Bei der Fortbildungsmaßnahme muss die DIN EN 16247-1 mit mindestens 8 UE thematisiert werden; die Lebenszyklus-Kostenanalyse ist mit mindestens 4 UE zu behandeln, bis zu 4 UE dürfen auf Fördermöglichkeiten für Energieeffizienzmaßnahmen entfallen. Eine anerkannte Fortbildung setzt die Anwesenheit bei einem externen Anbieter solcher Veranstaltungen voraus und schließt in der Regel mit einer Prüfung ab.

Die erstmalige Fortbildung (min. 80 UE) muss vom Energieauditor innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten des EDL-G 2019 belegt und beim BAFA nachgewiesen werden. Die Erfüllung der fortlaufenden Verpflichtung zur Fortbildung (min. 16 UE) muss regelmäßig alle zwei Jahre gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erbracht werden.

Für zugelassene Auditoren akkreditierter Konformitätsbewertungsstellen nach ISO 50001 oder Umweltgutachter nach EMAS sowie entsprechend qualifizierten Dozenten und Lehrkräften anerkannter Bildungseinrichtungen gelten Sonderregelungen u. a. bei der Registrierung und dem Nachweis von Fort- und Weiterbildungen.

Künftig können auch Energieauditoren mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro belegt werden, falls diese ein Energieaudit durchführen oder einen Energieauditbericht erstellen, obgleich sie nicht über die erforderliche Fachkunde verfügen.

Infos & Termine für die Energieauditor Weiterbildung & Schulungsinhalte

Seminartitel:

Refresher für BAFA-Energieberater (Modul 1 - EN 16247) und Energieauditoren nach EN 16247/ISO 50002/EDL-G (als Live Online Training).

Ziel:

  • Mit dem BAFA-Förderprogramm „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ erhalten Unternehmen unterhalb der KMU-Schwelle (sowie Kommunen, soziale Träger u.ä.) Unterstützung bei der energetischen Optimierung. Bedingung für die Fördergelder ist, dass der durchführende Berater über eine Zulassung durch das BAFA verfügt.
  • Neben einem angemessenen Fachabschluss und relevanter Berufserfahrung muss hierfür auch eine wiederkehrende Weiterbildung im Umfang von 16 Unterrichtseinheiten zu bestimmten Themenblöcken nachgewiesen werden. Dieser Kurs deckt die Anforderungen an den Refresher vollständig ab und bereitet Teilnehmer optimal auf wichtige Themen der Energieberatung vor. Durch die Zulassung als Energieberater sind automatisch auch die Anforderungen an Energieauditoren gem. EDL-G erfüllt, die auf Basis der EN 16247 Effizienzpotentiale identifizieren und gleichzeitig die Compliance des Unternehmens
  • Die Schulung bezieht sich auf Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247 des seit 2021 Bundesförderprogramms "Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme". Die Anforderungen sind identisch mit denen des bis Ende 2020 gelaufenen Förderprogramms "Energieberatung im Mittelstand".

Nutzen:

  • Sie gewinnen ein fundiertes Verständnis zur Optimierung von Querschnittstechnologien sowie der erforderlichen Verfahren und
  • Sie kennen alle wichtigen Anforderungen aus Normen und Gesetzen und können diese praktisch umsetzen.
  • Mit dem Refresher können Sie Ihre BAFA-Listung für KMU-Kunden Beratungsprojekte mit signifikanter staatlicher Förderung  aufrechterhalten. Gleichzeitig sichern Sie Ihre Befähigung zur Durchführung von Energieaudits gem. der EDL-G-Novelle 2019 ab.

Zielgruppe:

Energieauditoren / Energieberater, die Projekte im BAFA-Förderprogramm "Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (Modul 1)“ oder Energieaudits gem. EDL-G durchführen und Ihre Anerkennung aufrechterhalten wollen.

Inhalt:

  • Grundlagen (u.a. EnEV, EN 16247 / EDL-G, DIN V 18599, DIN EN 12831).
  • Optimierung von Querschnittstechnologien (Heizung, Kälte, Lüftung, Druckluft, Elektrische Motoren u. Pumpen, Wärmerückgewinnung, Solar- und Geothermie, Speichertechnologien, Gebäudeautomation).
  • Erneuerbare Energien

Qualifikation:

  • Bei erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung / Zertifikat, mit dem Sie dem BAFA Ihre Qualifikation (Energieberatung Modul 1) oder EDL-G-Audits) für die Aufrechterhaltung nachweisen können.

Ihre Vorteile:

  • Sie erhalten ein fachlich und didaktisch fundiertes Seminar unseres erfahrenen Referenten der TÜV Rheinland Akademie.
  • Wir konzentrieren uns bei dem Seminar ganz auf die bei Ihnen vorkommenden Fragestellungen.
  • Das Seminar wird äußerst praxisnah gestaltet, so dass Sie einen garantiert größtmöglichen Nutzen daraus ziehen können.

Ort:

  • Das Inhouse-Seminar wird auf der MS Teams Plattform durchgeführt.

Dauer:

  • 2 Tage von 09:00 Uhr bis 16:30

Termin:

  • 19.10.2023 (Mo) bis 20.10.2023 (Di)
  • Schulungsvoraussetzung - mindestens 15 - maximal 20 Personen, für einen Schulungstermin.
  • Medien / Technische Ausrüstung für die Live Online Trainings.

Trainer:

  • Praxiserfahrene Trainer der TÜV Rheinland Akademie.

Ihre Investition:

  • Seminar - Refresher für BAFA-Energieberater (Modul 1 - EN 16247) und Energieauditoren nach EN 16247/ISO 50002/EDL-G
    (als Live Online Training).
  • 1.067,50EUR netto.

Inklusive:

  • Digitale Schulungsunterlagen
  •  30,00 EUR gedruckte Schulungsunterlagen pro Teilnehmer-Teilnahmebestätigungen / Zertifikate nach bestandener Prüfung.
    Zuzüglich gesetzliche MwSt.

Anmeldung:

Für einen Platz oder Schulungstermin kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail: kontakt@energieauditor.eu.

Termine werden erst bei einer vollständigen Gruppe, von  mindestens
15 - maximal 20 Personen auf Anfrage festgelegt.
Ihre Anfrage können Sie uns sehr gerne, per E-Mail: kontakt@energieauditor.eu zukommen lassen.

Danach lassen wir Ihnen mindestens zwei Terminvorschläge zukommen.

Wir sind Ihr zuverlässiger Partner für die Energieauditor Weiterbildung
in Zusammenarbeit mit dem TÜV Rheinland in den Bereichen:

Ausbildung zum Energieauditor

Weiterbildung für Energieauditoren

Software für Energieaudits

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