Energieaudit DIN EN 16247-1 TÜV NACH EDL-G
Gemäß dem Energiedienstleistungs-Gesetz (EDL-G) von 2015, ist jedes Unternehmen, dass nicht die KMU-Kriterien erfüllt und somit nicht als Kleinst-, kleines- oder mittelständisches Unternehmen gilt, verpflichtet alle vier Jahre ein Energieaudit DIN EN 16247-1 durchführen zu lassen oder selbst durchzuführen.
Erfahrungen aus unserer Auditpraxis zeigen, dass in großen Unternehmen häufig Energieeinsparpotenziale in einer Größenordnung von 10–20 % bestehen. Neben produktionsspezifischen Einsparpotenzialen, wie z. B. der Nutzung von Abwärme, liegen Potenziale vielfach im Bereich der Querschnittstechnologien Druckluft, Wärmeversorgung, Beleuchtung, Lüftungs- und Kältetechnik.
Auch KMU-Unternehmen, die derzeit noch nicht verpflichtet sind, alle vier Jahre diese Maßnahme durchzuführen, kann man ein solches Audit empfehlen. Auch in kleineren Betrieben werden erfahrungsgemäß Möglichkeiten sichtbar, Energie- CO2-Emissionen und eben auch Geld einzusparen. Besonders für Betriebe mit energieintensiver Technik, wie z.B. Öfen, Lackierereien, Drucklufttechnik, Galvanotechnik und anderem, profitieren in der Regel von durchgeführten Energieaudits und deren Ergebnissen.
Was ist ein Energieaudit DIN EN 16247-1?
Die Norm 16247 definiert die Eigenschaften eines qualitativ guten Energieaudits, der Teil 1 hieraus befasst sich mit den allgemeinen Anforderungen. Sie beschreibt die wichtigsten Anforderungen an ein Energieaudit und legt entsprechende Verpflichtungen für den Prozess des Energieaudits fest. Vereinfacht gesagt wird hier die Vorgehensweise beim Energieaudit formalisiert.
Für eine Organisation bedeutet ein Audit die genauere Betrachtung der Energieströme (welche Energie wird eingesetzt und wo wird welche Energie in welcher Menge verbraucht) sowie eine Analyse von Einsparmöglichkeiten. Durch eine ökonomische Betrachtung bzw. Berechnung soll der Organisation die Anbringung von Einsparmaßnahmen "schmackhaft" gemacht werden. Sprich: ein Audit soll messen und verbessern, hierbei ist es allerdings nötig mindestens 90% der verbrauchten Energie eines Unternehmens zu erfassen.
Nachfolgend können Sie sich die BAFA Broschüre "Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme" ansehen und herunterladen:
Hintergrund und gesetzliche Grundlagen
Das Energieaudit DIN EN 16247-1 hat seinen Ursprung in der am 04. Dezember 2012 erlassenen Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU, diese Richtlinie soll Europaweit zur Steigerung der Energieeffizienz und niedrigerem Energieverbrauch führen. So soll die Energieeffizienz in der EU bis 2020 um 20 Prozent verbessert werden.
Diese europäische Richtlinie ist im April 2015 in der Bundesrepublik Deutschland mit der Anpassung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) in nationales Recht übergegangen. Hiernach müssen betroffene Unternehmen alle vier Jahre (erstmals bis zum 4. Dezember 2015) ein Energieaudit durchzuführen haben. Hiervon betroffen sind alle Unternehmen ab einer gewissen Größe, also Unternehmen die nicht mehr als so genannte "Kleine und Mittlere Unternehmen" (KMU) gelten. In diese Kategorie falls Unternehmen, die
- mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen oder wer weniger beschäftigt
- einen Jahresumsatz von über 50 Mio. EUR erwirtschaften oder
- eine Jahresbilanzsumme ausweist die sich auf mehr als 43 Mio. EUR beläuft.
Die Verpflichtung ist relativ weitläufig, ebenfalls in die gesetzliche Verpflichtung eingeschlossen sind:
- Unternehmen in öffentlicher Hand oder gemeinnützige Organisationen werden ebenfalls als Unternehmen klassifiziert
- Partnerunternehmen die zusammen genommen die oben genannten Kriterien erfüllen, die Unternehmen müssen dabei mindestens 25 % des Kapitals oder der Stimmrechte besitzen
- verbundenen Unternehmen die in einer Unternehmensgruppe die oben genannten Kriterien erfüllen, die Unternehmen müssen dabei die Mehrheit des Kapitals oder der Stimmrechte besitzen
- Kleine-mittelständische-Unternehmen (KMU) auf die keiner der oben genannten Punkt zutrifft müssen kein Energieaudit durchführen, können dies aber natürlich trotzdem tun.
Die abgeschlossenen Auditberichte sind zur Überprüfung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, als zuständige Kontrollbehörde vorzuhalten, die Kontrollen erfolgen über Stichproben. Bei nicht Einhaltung der Auditpflicht sieht der Gesetzgeber als Abschreckung ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro vor, was nicht nur Unternehmen betreffen kann, die Ihr Energieaudit nicht rechtzeitig nachweisen, sondern auch jene die fälschlicherweise behaupten, ein KMU zu sein.
Unter bestimmten Voraussetzungen können „Nicht-KMUs“ nach § 8 Abs. 1 EDL-G von der Pflicht zu einem Energieaudit freigestellt. Dies ist allerdings nur möglich, wenn dafür andere Maßnahmen zur Verbesserung der Energiebilanz durchgeführt werden. Freigestellt sind zum Beispiel Unternehmen, die ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS (Eco- Management and Audit Scheme) betreiben bzw. einführen.
Unternehmen mit mehreren Standorten müssen das Energieaudit für jeden Standort durchführen. Für Konzerne mit zahlreichen gleichartigen Niederlassungen (z.B. Tankstellen, Restaurant-Ketten oder Supermärkte) ist zur Vereinfachung das so genannte Multi-Site-Verfahren anwendbar, hierbei werden nur einige repräsentative Standorte betrachtet und das Ergebnis - vereinfacht gesagt - auf den Gesamtkonzern hochgerechnet.
Eine detaillierte Ausführung zur Auditpflicht liefert das Merkblatt zu den verpflichtenden Energieaudits, verfügbar auf den Webseiten des BAFA. Hier finden sich auch zahlreiche Hinweise sowohl zur Durchführung des Audits als auch zur Verpflichtung bzw. Freistellung.
Der Auditor
Als Energieauditor kommen in einem Unternehmen sowohl Interne als auch Externe in Betracht, diese müssen allerdings aufgrund ihrer Ausbildung und/oder praktischen Erfahrung über Fachwissen zur Durchführung eines Audits verfügen. Dies erfordert den Abschluss eines Hochschul- oder Fachhochschulstudiums einschlägiger Fachrichtungen, eine Qualifikation als staatlich geprüfter Techniker einschlägiger Fachrichtungen oder einen Meisterabschluss sowie eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit in der betrieblichen Energieberatung. Für interne Auditoren ist außerdem wichtig, dass sie neutral und unabhängig an einem Audit arbeiten können.
Vorbereitung und Ablauf Energieaudit DIN EN 16247-1
Für interne Energiebeauftragte oder externe Auditoren eines Unternehmens - mindestens eine Person ist als Ansprechpartner vorgeschrieben - sind die Planung und Vorbereitungen aller Abläufe & Maßnahmen zu empfehlen, da diese sich in mehrere Phasen gliedern:
- Einleitender Kontakt
Welche Bereiche spielen für das Audit eine Rolle?
Was wird genau gemessen, was wird ausgeschlossen?
Wie soll der Energieverbrauch definiert werden?
Welche Rahmenbedingungen, Ziele, Erwartungen und Kriterien für die Energieeffizienzmaßnahmen festgelegt werden?
- Die Auftakt-Besprechung
Genaue Erläuterung zwischen Unternehmen und Auditor welchen Daten geliefert bzw. gemessen werden sollen. Abstimmung und Festlegung der konkreten praktischen Durchführung.
- Die Datenerfassung
Es müssen alle relevanten Daten erfasst bzw. vom Unternehmen zur Verfügung gestellt werden die den Energieverbrauch beeinflussen z.B. Prozesse, Systeme usw.
Das BAFA empfiehlt Unternehmen hierbei besonders die Bereitstellung von Betriebszeiten, Mitarbeiterzahl, geplante Erweiterungen oder neue Produktionsanlagen, geplante und durchgeführte Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, Energielieferverträge, der Gesamtenergieverbrauch und die Kosten nach den einzelnen Energieträgern und Zeiträumen.
Mit allen Eckdaten kann ein Auditor vor Ort so seine Messungen bestmöglich durchführen.
- Außeneinsatz
Bei der Vor-Ort-Begehung werden nicht repräsentative Messungen vorgenommen um die Verlässlichkeit unter realen Bedingungen zu validieren.
Der Faktor Mitarbeiter sollte hier besonders in den Mittelpunkt gerückt werden: Wie verhalten sich diese? Welche Meinung & Einstellung zum Thema Energie vertreten diese? Haben sie praxisnahe Verbesserungsvorschlägen?
- Analyse
Der zuständige Auditor wertet die zusammengetragenen Daten aus und stellt die derzeitige Unternehmenssituation beim Energieverbrauch dar.
Des Weiteren bringt er Verbesserungen zur Energieeffizienz oder Möglichkeiten zur Energiekosteneinsparungen ein.
Ein wesentlicher Aspekt der Anerkennung eines Auditberichtes beim BAFA ist die Kalkulation der Effizienzmaßnahmen. Die Wirtschaftlichkeit einer Maßnahme muss hierbei durch ein gängiges, anerkanntes Berechnungsverfahren (z.B. mit der Lebenszykluskosten-Methode) nachgewiesen werden.
- Bericht
Der zusammenfassende Bericht für die BAFA muss detaillierten, transparent und nachvollziehbar sein. Neben allgemeine Informationen zum Unternehmen und seinen Verbräuchen, müssen die Dokumentation der Energieberatung und eine Vorschlagsliste zur Verbesserung der Energieeffizienz enthalten sein. Hierbei sollten schlüssige und umsetzbare Vorschläge gemacht werden. Ein mit energiesparbericht.de angefertigter Bericht entspricht der geforderten Struktur und Detailtiefe und wird in der Regel, sofern alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß eingetragen und die Maßnahmen ausreichend nachvollziehbar kalkulier wurden, als Erfüllung des Energieaudits anerkannt.
- Abschlussbesprechung
Abschließen präsentiert der Auditor seiner Ergebnisse der Geschäftsleitung / der zuständigen Abteilung. So soll bestenfalls eine Auseinandersetzung mit dem Thema Energieeffizienz erreicht werden.
Förderung Energieaudit DIN EN 16247-1
Förderung Energieaudit DIN EN 16247-1
Im Rahmen dieses Moduls werden Energieaudits gefördert, die den wesentlichen Anforderungen an ein Energieaudit im Sinne von § 8a des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) und insbesondere den Anforderungen der DIN EN 16247 entsprechen.
Gefördert werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen.
Gegenstand der Förderung
Ein Energieaudit ist ein systematisches Verfahren zur Erlangung ausreichender Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes oder einer Gebäudegruppe, eines Betriebsablaufs oder einer industriellen oder gewerblichen Anlage, zur Ermittlung und Quantifizierung der Möglichkeiten für wirtschaftliche Energieeinsparungen und Erfassung der Ergebnisse in einem Bericht.
Ansatzpunkte für ein Energieaudit sind insbesondere die Bereiche Produktionsprozesse und –anlagen, Querschnittstechnologien und Transport wie auch allgemein das Nutzerverhalten.
Höhe der Förderung
- Übersteigen die jährlichen Energiekosten 10.000 Euro (netto), beträgt die Förderung 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 6.000 Euro.
- Bei jährlichen Energiekosten von nicht mehr als 10.000 Euro (netto) beträgt die Förderung 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 1.200 Euro.
Förderung EnergiemanagementSysteme nach ISO 50001
Seit dem 21. Februar 2020 darf die Zertifizierung für EnergiemanagementSysteme nach ISO 50001 nur noch nach der revidierten Fassung der DIN EN ISO 50001:2018 durchgeführt werden.
Dies schließt Erst- und Rezertifizierungsaudits sowie Überwachungsaudits ein. Aktuell gültige Zertifikate nach DIN EN ISO 50001:2011 laufen am 20. August 2021 nach Ende der dreijährigen Übergangsfrist ab. Der Umstieg erfolgt in der Regel im Rahmen eines Wiederholungsaudits oder planmäßigen Überwachungsaudits.
Im August 2018 wurde die revidierte Fassung der internationalen Norm ISO 50001 EnergiemanagementSysteme veröffentlicht. Die deutsche Fassung ist am 23.11.2018 als DIN EN ISO 50001:2018 erschienen. Schwerpunkt der Revision war die Anpassung an die einheitliche Grundstruktur für ISO-Managementsystemnormen (sog. „High-Level-Structure“ –HLS). Dadurch lassen sich die verschiedenen Management SSysteme besser miteinander verbinden. Neben zahlreichen Detailänderungen ist eine bessere Integration energetischer Fragestellungen in strategische Management Prozesse vorgesehen und es wird eine stärkere Verantwortung der obersten Leitungsebene für ein wirksames Energiemanagement betont.
(Quelle BfEE)
Fördermittel & Zuschüsse für Unternehmen
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung dieser Fördermittel, übernehmen die fachkundige Beratung und helfen Ihnen bei der Umsetzung und Realisierung von Maßnahmen mit evtl. weiteren Förderbeitragen und Zuschüssen.
Unser Service für Sie:
Oftmals sind Unternehmer nicht in der Lage, sich neben dem Tagesgeschäft, mit fundamental wichtigen Dingen, welche ebenfalls zum Unternehmenserfolg führen, zu beschäftigen. Weniger Energieverbrauch = mehr Profit.
Unser Service auf einen Blick:
- kostenlose Projektprüfung und Erstgespräch der Fördermöglichkeiten
- Bewertung der Förderchancen
- Vertragsabschluss und Beantragung der Fördermittel
- Nachweisverfahren und Auszahlung Förderung durch die Behörde
- Beschaffung Fördermittel für energetische Maßnahmen
- Begleitung und Unterstützung bei Umsetzung der energetischen Maßnahmen
Wir helfen Ihnen bei der Suche nach einem qualifizierten
Energieauditoren oder bei der Durchführung eines Energieaudits.
Wir bilden qualifizierte Energieauditoren aus und sorgen durch ständige, vorgeschriebene Weiterbildung für einen stetigen, hohen Qualitätsstandard für jeden Energieauditor.
Daher haben Sie bei unseren angeschlossenen Auditoren immer die Gewissheit, einen lizenzierten Experten an Ihrer Seite zu haben, der sich um Ihre Energiebilanz kümmert und Ihnen fundierte Tipps zur Einsparung geben kann.
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