CO2 Reduktion mit dem Klimaschutzplan 2050
Im November 2016 verabschiedete die Bundesregierung den Klimaschutzplan 2050. Damit ist Deutschland eines der ersten Länder, die die im Pariser Abkommen geforderte Klimaschutzstrategie erstellt und bei der UN vorgelegt haben.
Die deutsche Bundesregierung hat im Klimaschutzplan 2050 ihre anspruchsvollen nationalen Klimaschutzziele bestätigt und weiter präzisiert.
Deutschlands langfristige Ziel ist es, bis 2050 weitgehend treibhausgas- und damit CO2-neutral zu werden. Damit orientiert sich die Bundesregierung am Ziel des Pariser Abkommens, dass in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts weltweit Treibhausgasneutralität erreicht werden soll.
Außerdem wird Deutschland mit diesem Ziel seiner besonderen Verantwortung als führende Industrienation und wirtschaftlich stärkster EU-Mitgliedsstaat der EU gerecht.
Mittelfristiges Ziel der CO2 Reduktion des Klimaschutzplans 2050
Mittelfristiges Ziel ist die Senkung der Treibhausgasemission in Deutschland bis 2030 um 55 % gegenüber dem Niveau von 1990. Die Bundesregierung konkretisiert im Klimaschutzplan außerdem das Klimaziel für 2030 in den einzelnen Sektoren, beschreibt die notwendigen Entwicklungspfade in den verschiedenen Sektoren, führt erste Maßnahmen zur Umsetzung auf und etabliert einen Prozess zum Monitoring und zur Weiterentwicklung der Politiken und Maßnahmen. So wird Deutschland seinen Anteil leisten, damit das globale Ziel des Pariser Abkommens erreicht wird, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C oder sogar auf 1,5 °C zu begrenzen.
Der Klimaschutzplan gibt für den Prozess zum Erreichen der nationalen Klimaschutzziele im Einklang mit dem Pariser Abkommen inhaltliche Orientierung für alle Handlungsfelder: In der Energieversorgung, im Gebäude- und Verkehrsbereich, in Industrie und Wirtschaft sowie in der Land- und Forstwirtschaft.
Der Plan legt außerdem erstmals Emissionsminderungsziele für einzelne Sektoren für das Jahr 2030 fest und gibt so eine konkrete Orientierung für strategische Entscheidungen in den nächsten Jahren. Darüber hinaus sieht der Plan einen Prozess zum Monitoring und zur Öffentlichkeitsbeteiligung vor.
Das erste Maßnahmenprogramm zum Klimaschutzplan soll Ende 2018 vorgelegt werden und Maßnahmen umfassen, die die Zielerreichung bis zum Jahre 2030 sicherstellen.
Der Koalitionsvertrag von 2013 sah vor: „In Deutschland wollen wir die weiteren Reduktionsschritte im Lichte der europäischen Ziele und der Ergebnisse der Pariser Klimaschutzkonferenz 2015 bis zum Zielwert von 80 bis 95 % im Jahr 2050 und in einem breiten Dialogprozess mit Maßnahmen unterlegen (Klimaschutzplan).“
Der Dialogprozess begann bereits im Sommer 2015 und endete im März 2016 auf der Basis wissenschaftlicher Studien und Szenarien sowie im Lichte des Pariser Abkommens sowie unter Berücksichtigung der Vorschläge aus dem breiten Dialog.
Zuvor hatten Bundesländer, Kommunen, Verbände sowie Bürgerinnen und Bürger gemeinsam Vorschläge für strategische, bis 2030 wirkende Klimaschutzmaßnahmen entwickelt. Im März 2016 übergaben sie der Bundesumweltministerin den so entstandenen Katalog mit 97 Maßnahmenvorschlägen.
Klimaschutzplan 20250 CO2 Reduktion - Ziele und Inhalte
Der Klimaschutzplan 2050 beschreibt eine Modernisierungsstrategie für die notwendige Transformation zum kohlenstoffarmen Wirtschaften in Deutschland auf drei Ebenen:
- Er enthält konkrete Leitbilder für die einzelnen Handlungsfelder für das Jahr 2050, lässt
- Er beschreibt für alle Handlungsfelder robuste transformative Pfade, beleuchtet kritische Pfadabhängigkeiten und stellt gegenseitige Abhängigkeiten (Interdependenzen) dar.
- Er unterlegt insbesondere das 2030er-Zwischenziel von mindestens minus 55 Prozent Minderung der Treibhausgasemissionen gegenüber dem Basisjahr 1990 mit Emissionszielen für alle Sektoren, konkreten Meilensteinen und strategisch angelegten Maßnahmen, auch unter Berücksichtigung von Wirkungs- und Kostenanalysen.
Die Sektorziele im Klimaschutzplan 2050
Der Klimaschutzplan 2050 beschreibt die Handlungsfelder Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft sowie Landnutzung und Forstwirtschaft. Darüber hinaus werden übergreifende Ziele und Maßnahmen definiert.
Umbau der Energiewirtschaft
Von zentraler Bedeutung ist der Umbau der Energiewirtschaft. In diesem Sektor wurden mit der Energiewende bereits wichtige Weichen gestellt. Durch den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien und den schrittweisen Rückgang der fossilen Energieversorgung sollen die Emissionen des Sektors bis 2030 um 61 bis 62 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden.
Zu den Maßnahmen für diesen Sektor gehört, dass die Bundesregierung eine Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Regionalentwicklung" eingesetzt hatte. Die Kommission wurde im Juni 2018 durch die Bundesregierung eingesetzt und beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie angesiedelt, unter Einbindung weiterer Ressorts. Ihr gehörten Vertreterinnen und Vertreter von Ländern, Kommunen, Gewerkschaften, betroffenen Unternehmen und Branchen sowie regionale Akteurinnen und Akteure an.
Für den zu bewältigenden Transformationsprozess mussten realistische Perspektiven für die betroffenen Branchen und Regionen entwickelt, daraus abgeleitete Konzepte und die dafür notwendigen konkreten Umsetzungsschritte vereinbart und die finanziellen Voraussetzungen geschaffen werden. Im Januar 2019 legte die Kommission ihren Abschlussbericht vor. Sie empfahl, dass spätestens 2038 in Deutschland keine Kohle mehr verstromt werden soll, nach Möglichkeit schon 2035. Weiterhin gab die Kommission Empfehlungen zu konkreten Perspektiven für die Kohleregionen.
Klimaschutzplan 2050: Zielkorridore für die Treibhausgasemissionen
Im Bereich der Industrie sollte die Minderung bis 2030 49 bis 51 Prozent (gegenüber 1990) betragen. Zu den Maßnahmen für diesen Sektor gehörte, dass die Bundesregierung gemeinsam mit der Industrie ein auf die Minderung klimawirksamer industrieller Prozessemissionen ausgerichtetes Forschungs- und Entwicklungsprogramm auflegen wird.
Es sollte sich am Ziel der Transformation hin zur Treibhausgasneutralität orientieren. Dabei wird auch die Option der industriellen Kreislaufführung von Kohlenstoff (CCU) berücksichtigt. Darüber hinaus sollten Energieeffizienzmaßnahmen, wie die Nutzung bestehender Abwärmepotenziale, zur Reduktion von Treibhausgasen beitragen.
Knapp 70 Prozent des Endenergiebedarfs der Industrie entfällt derzeit auf Brennstoffe. Dementsprechend hoch sind die anfallenden Wärme- und damit auch Abwärmemengen. Sie sollen künftig konsequent und strategisch, sowohl in der Industrie als auch in Wohngebieten, genutzt werden.
Alle Nutzungsoptionen werden dabei in Betracht gezogen, inklusive der Verstromung und Auskopplung in Nah- und Fernwärmenetze. Dabei wird auf bestehenden Programmen und Maßnahmen aufgesetzt.
CO2 Reduktion im Gebäudebereich
Im Gebäudebereich gibt es einen "Fahrplan für einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand". Gebäude sind besonders langlebig, darum müssen hier schon früh die Weichen für 2050 gestellt werden. Bis 2030 sollte die Minderung 66 bis 67 Prozent (gegenüber 1990) betragen.
Um das Ziel eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestandes bis 2050 zu erreichen, sind sowohl anspruchsvolle Neubaustandards, langfristige Sanierungsstrategien für den Gebäudebestand wie auch die schrittweise Abkehr von fossilen Heizungssystemen Voraussetzung.
Für Neubauten wird deshalb der ab 2021 geltende Niedrigstenergiegebäudestandard schrittweise weiterentwickelt, um mittelfristig einen Neubaustandard zu erreichen, der nahezu klimaneutral ist.
Eine Neuinstallation von Heizsystemen, die erneuerbare Energien effizient nutzen, wird dann im Vergleich zu Heizsystemen mit fossilen Brennstoffen deutlich attraktiver sein.
Zur Unterstützung des Ziels sollen künftig auch geeignete Anreize zur Nutzung und Errichtung von Gebäuden geprüft werden, die mehr Energie erzeugen, als für den Betrieb erforderlich ist. Bestandsgebäude sollen bis zum Jahr 2050 ebenfalls durch Energieeffizienzmaßnahmen und eine verstärkte Nutzung erneuerbarer Energien derart saniert werden, dass sie dem Anspruch eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands genügen.
Die energetischen Anforderungen an Bestandsgebäude werden daher schrittweise bis 2030 und in wirtschaftlicher Weise weiterentwickelt.
CO2 Reduktion im Verkehrsbereich
Der Verkehrsbereich soll mit 40 bis 42 Prozent (gegenüber 1990) zum 2030er Klimaziel beitragen. Eine Reihe von Klimaschutzkonzepten soll hierfür Maßnahmen aufzeigen.
Ein Klimaschutzkonzept Straßenverkehr wird darlegen, wie die Treibhausgasemissionen bis 2030 gemindert werden können. Dies wird vor dem Hintergrund der entsprechenden Vorschläge auf EU-Ebene erfolgen. Dabei werden die Emissionen von PKW, leichten und schweren Nutzfahrzeugen einbezogen sowie Fragen der treibhausgasemissionsfreien Energieversorgung, der dafür notwendigen Infrastruktur und der Sektorkopplung (durch Elektromobilität) adressiert.
Zudem werden im Verkehrsbereich alternative Antriebe, der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV), der Schienenverkehr und der Rad- und Fußverkehr, aber auch eine Digitalisierungsstrategie eine wichtige Rolle spielen.
CO2 Reduktion in der Landwirtschaft
Die Landwirtschaft soll bis 2030 mit einer Minderung in Höhe von 31 bis 34 Prozent gegenüber 1990 zur Zielerreichung beitragen.
Dazu sollen Lachgasemissionen aus Überdüngung deutlich reduziert werden. Zudem will sich die Bundesregierung in Brüssel dafür einsetzen, dass sich die EU-Agrarsubventionen an den klimapolitischen Beschlüssen der EU orientieren. In der Landwirtschaft sind die Potenziale grundsätzlich beschränkt.
Die Bundesregierung wird sich gemeinsamen mit den Ländern für die vollständige Umsetzung und den konsequenten Vollzug des Düngerechts, insbesondere der Düngeverordnung und der geplanten Rechtsverordnung zur guten fachlichen Praxis zum Umgang mit Nährstoffen in Betrieben, einsetzen, so dass der Zielwert der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie von 70 Kilogramm Stickstoff pro Hektar zwischen 2028 und 2032 erreicht wird.
Emissionsmengen in den einzelnen Handlungsfeldern:
Handlungsfelder | 1990
(in Millionen Tonnen CO2-Äquivalent) |
2014
(in Millionen Tonnen CO2-Äquivalent) |
2030
(in Millionen Tonnen CO2-Äquivalent) |
2030
(Minderung in Prozent gegenüber 1990) |
Gesamtsumme | 1248 | 902 | 543 bis 562 | 56 bis 55 |
Energiewirtschaft | 466 | 358 | 175 bis 183 | 62 bis 61 |
Gebäude | 209 | 119 | 70 bis 72 | 67 bis 66 |
Verkehr | 163 | 160 | 95 bis 98 | 42 bis 40 |
Industrie | 283 | 181 | 140 bis 143 | 51 bis 49 |
Landwirtschaft | 88 | 72 | 58 bis 61 | 34 bis 31 |
Teilsumme | 1209 | 890 | 538 bis 557 | 56 bis 54 |
Sonstige | 39 | 12 | 5 | 87 |
Quelle: Bundesumweltministerium (2016). Klimaschutzplan 2050.
CO2 Reduktion für die Landnutzung und Forstwirtschaft
Für die Landnutzung und Forstwirtschaft, die nicht in die Bewertung der Zielerfüllung einbezogen werden, stehen der Erhalt und die Verbesserung der Senkenleistung – das heißt die Reduktion von Emissionen durch die Aufnahme und Speicherung von CO2 in Pflanzen und Böden – des Waldes im Vordergrund.
Hierzu wird eine Ausweitung der Waldfläche in Deutschland angestrebt. Dazu kommen die nachhaltige Waldbewirtschaftung und die damit verbundene Holzverwendung, der Erhalt von Dauergrünland, der Schutz von Moorböden und die Klimapotenziale der natürlichen Waldentwicklung.
Zudem setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass im Förderbereich "Forsten" der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) der Klimaschutz stärker berücksichtigt wird.
Übergreifende Maßnahmen der CO2 Reduktion
Im Rahmen der im Klimaschutzplan 2050 formulierten übergreifenden Maßnahmen wird die Bundesregierung unter anderem prüfen, wie das Steuer- und Abgabesystem zur Erreichung der Klimaschutzziele bis 2050 schrittweise weiterentwickelt werden kann.
Die Bundesregierung wird die ökonomischen Anreize für die Verursacher stärken, die Umweltbelastung zu senken und in Richtung nachhaltiger Produktions- und Konsumweisen zu steuern.
Dazu werden klimaschädliche Anreizwirkungen verschiedener Steuern betrachtet. Die Auswirkungen etwaiger Veränderungen auf einkommensschwache Haushalte und auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit betroffener Branchen werden dabei angemessen berücksichtigt.
Monitoring und Fortschreibung des Klimaschutzplans 2050
Die Überprüfung und Fortschreibung des Klimaschutzplans der Bundesregierung folgt prinzipiell dem fünfjährigen Rhythmus der regelmäßigen Überprüfung der Beiträge des Pariser Abkommens. Die regelmäßige Fortschreibung des Klimaschutzplans 2050 dient auch dazu, den im Pariser Abkommen verankerten Mechanismus zur regelmäßigen Steigerung der Ambition der nationalen Klimaschutzpolitiken umzusetzen. Die erste Fortschreibung des Klimaschutzplans 2050 wird voraussichtlich ab dem Jahr 2022 erfolgen und die von der EU-Kommission vorgeschlagene Ambitionssteigerung des gemeinsamen EU-Klimaziels berücksichtigen.
Die Zwischenziele und Meilensteine, die eingeschlagenen Transformationspfade und damit verknüpften Maßnahmen werden hinsichtlich der Konsistenz mit der Zielerreichung kontinuierlich überprüft und bei Bedarf angepasst. Damit ist ein Einbeziehen technischer, gesellschaftlicher, politischer, sozialer und ökonomischer Entwicklungen und Veränderungen sowie neuer wissenschaftlicher Ergebnisse möglich.
Der Klimaschutzplan 2050 wurde im Jahr 2019 mit einem konkreten Maßnahmenprogramm unterlegt. Dieses Programm soll sicherstellen, dass das 2030er Minderungsziel erreicht und die im Bundes-Klimaschutzgesetz festgelegten Sektorbudgets eingehalten werden. Die Maßnahmenvorschläge wurden zunächst unter möglichen ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen betrachtet. Die Maßnahmenprogramme werden maßgeblich durch die für die Sektoren Energie, Verkehr, Gebäude, Industrie, Landwirtschaft und Abfall zuständigen Ressorts in Abstimmung mit dem Deutschen Bundestag sowie unter Einbeziehung der gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure unter anderem im Rahmen das Aktionsbündnis Klimaschutz erarbeitet.
Überprüfung und Fortschreibung des Klimaschutzplans sowie die Erarbeitung und Überarbeitung von Maßnahmenprogrammen erfordern wissenschaftliche Analysen zu Szenarien sowie zu Wirksamkeit, Kosten, Folge- und Nebenwirkungen sowie ökonomischen und sozialen Chancen und Risiken. Bei dieser Aufgabe unterstützt die Wissenschaftsplattform Klimaschutz die Bundesregierung.
Überprüfung und Fortschreibung des Klimaschutzplans selbst erfolgen auch zukünftig in einem gesellschaftlichen Diskursprozess unter breiter Beteiligung der Länder, Kommunen, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Bürgerinnen und Bürger. Die mit dem Klimaschutzplan 2050 in Zusammenhang stehenden Beteiligungsprozesse werden regelmäßig evaluiert und weiterentwickelt.
Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, https://www.bmu.de/themen/klima-energie/klimaschutz/nationale-klimapolitik/klimaschutzplan-2050/#c11681
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